Das änderte sich für Minijobber schon ab dem Jahr 2025 !
***
Thema bzw. Hinweis:
-----> Das änderte sich für Minijobber schon ab dem Jahr 2025 !
***
Artikel von RP ONLINE
***
Quelle:
***
Düsseldorf.
***
Egal, ob Student, Rentner oder Ferienjobber – Minijobs sind für viele Menschen eine attraktive Möglichkeit, das eigene Einkommen flexibel aufzubessern.
Ab Januar 2025 kommen durch die Erhöhung des Mindestlohns Änderungen bei den Verdienstgrenzen auf Minijobber zu.
***
Minijobs sind häufig in Branchen mit hohem Bedarf an flexiblen Arbeitskräften zu finden, wie etwa im Einzelhandel, der Gastronomie, der Reinigung und bei Veranstaltungen.
***
Ein Minijob bietet eine flexible und unkomplizierte Möglichkeit, sich etwas dazuzuverdienen – ohne eine langfristige berufliche Verpflichtung eingehen zu müssen.
Laut der Bundesagentur für Arbeit waren im August 2024 rund 7,6 Millionen Menschen in Deutschland in einem solchen Arbeitsverhältnis beschäftigt.
Beliebt ist das Arbeitsmodell wohl vor allem bei Studenten, die neben den Vorlesungen jobben, und Senioren, die ihre Rente aufbessern möchten.
Aber auch Arbeitnehmer stocken mitunter ihr Einkommen mit einem Nebenjob auf.
Mit der Erhöhung des Mindestlohns ab Januar 2025 gehen auch für Minijobber in Deutschland Änderungen einher.
***
-----> Was gilt als Minijob ?
Bei Minijobs handelt es sich um geringfügige Beschäftigungen (nach § 8 SGB IV).
Sie sind weitgehend von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen befreit.
Lediglich in die Rentenversicherung müssen Minijobber standardmäßig einen reduzierten Anteil von 3,6 Prozent (regulär: 9,3 Prozent) einzahlen, doch auch von diesen Beiträgen können die Beschäftigten sich auf eigenen Wunsch befreien lassen.
Ist das der Fall, entspricht das Nettogehalt dem Bruttogehalt.
Die Befreiung ist jedoch dauerhaft, was bedeutet, dass beim selben Beschäftigungsverhältnis eine Rückkehr in die gesetzliche Rentenversicherung später nicht mehr möglich ist.
Darüber hinaus gelten auch für Minijobber die üblichen Arbeitnehmerrechte, wie zum Beispiel der Anspruch auf Urlaub oder die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
Pauschal berechnet und vom Arbeitgeber an die Minijob-Zentrale abgeführt, werden Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer.
Für Arbeitgeber fallen dementsprechend Pauschalabgaben für die Krankenversicherung, die Rentenversicherung, die Lohnsteuerpauschale, geringfügige Umlagen (zum Beispiel für die Entgeltfortzahlung) und einen individuellen Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung an.
Für die Pflege- und Arbeitslosenversicherung muss er keine Beiträge leisten.
***
-----> Welche Modelle gibt es beim Minijob ?
Grundsätzlich wird bei Minijobs zwischen zwei Modellen unterschieden – so ergibt sich die geringfügige Beschäftigung entweder aus dem monatlichen Entgelt oder aus der Arbeitszeit.
Ersteres Modell wurde lange als 450-Euro-Job bezeichnet, da früher der monatliche Verdienst die Verdienstgrenze von 450 Euro nicht überschreiten durfte.
-----> Aktuell liegt die Grenze hier bei 538 Euro im Monat.
Gleichzeitig wird so auch die monatliche Arbeitszeit begrenzt.
-----> Sofern der Arbeitgeber den gesetzlichen Mindestlohn zahlt, liegt diese derzeit bei maximal 43,35 Stunden pro Monat.
Das zweite Modell lässt sich als kurzfristiger Minijob bezeichnen.
Hier kommt es nicht auf das Einkommen, sondern auf die Arbeitszeit an.
So darf im Laufe eines Kalenderjahres maximal drei Monate oder insgesamt 70 Tage in einem solchen Arbeitsverhältnis gearbeitet werden.
Damit bietet sich diese Variante zum Beispiel bei Schülern ab 16 Jahren für Ferienjobs an.
****
-----> Was ändert sich 2025 für Minijobber ?
Die Einkommensgrenze für geringfügige Beschäftigungen orientiert sich am gesetzlichen Mindestlohn.
Dieser wurde im Jahr 2024 auf 12,41 Euro pro Stunde angehoben.
Wird der Mindestlohn erhöht, muss auch die Einkommensgrenze für geringfügige Beschäftigungen angepasst werden.
Im kommenden Jahr wird der Mindestlohn erneut angehoben; ab Januar 2025 beträgt er 12,82 Euro.
Damit steigt die Verdienstgrenze für Minijobs von 538 auf 556 Euro im Monat beziehungsweise 6672 Euro im Jahr.
Auf die maximale Arbeitszeit hat die Erhöhung nur unwesentlich Einfluss, sie liegt weiterhin bei etwa 43 Stunden pro Monat.
Exakt gerechnet, erhöht sie sich von 43,35 auf 43,37 Stunden pro Monat.
Die Minijob-Zentrale weist darauf hin, dass sich die zulässige monatliche Arbeitszeit verringert, falls der Stundenlohn über dem gesetzlichen Mindestlohn liegt.
Sie empfiehlt in diesem Zusammenhang, genau zu berechnen, wie viele Stunden im Monat gearbeitet werden darf, um den Minijob-Status zu behalten.
***
-----> Was gilt für Minijobs neben der Rente ?
Auch für Rentner, die ihr monatliches Einkommen aufbessern möchten, kann ein Minijob attraktiv sein.
Welche Regelungen hier gelten, ist abhängig von der Art der Rente.
So gilt für eine Beschäftigung neben der Altersrente – egal, ob Minijob oder Festanstellung – seit 2023 keine Hinzuverdienstgrenze.
Das heißt:
-----> Es kann zusätzlich zur Altersrente unbegrenzt hinzuverdient werden ...
------> ... ohne dass eine Kürzung der Bezüge befürchtet werden muss.
Rentenbeiträge müssen dann nicht mehr entrichtet werden.
Die Deutsche Rentenversicherung weist jedoch darauf hin, dass wer seine Rente erhöhen möchte, weiter in die Rentenkasse einzahlen darf.
Selbstverständlich müssen die genannten Regelungen für Minijobs aber dennoch eingehalten werden, um die Vorteile dieses Arbeitsmodells zu behalten.
Wer eine Hinterbliebenenrente bezieht, muss darauf achten, dass das Einkommen einen festgelegten Freibetrag nicht überschreitet.
Aktuell liegt dieser bei etwa 1038 Euro monatlich.
Bei einer Kombination der Altersrente mit einem Minijob kann das Einkommen dann schnell höher als der Freibetrag ausfallen, was zu einer Kürzung der Hinterbliebenenrente führen würde.
***
-----> Auch bei der Erwerbsminderungsrente gelten Hinzuverdienstgrenzen.
Diese sind für die Ausübung eines Minijobs allerdings unerheblich, denn sie fallen deutlich höher als die Geringfügigkeitsgrenze aus.
Aktuell ist bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung ein Hinzuverdienst von insgesamt 18.558,75 Euro im Jahr anrechnungsfrei möglich.
Bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung liegt die Grenze in der Regel bei 37.117,50 Euro.
Rentenbeziehern, die einen Minijob ausüben wollen, rät die Minijob-Zentrale, sich vorher bei einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung beraten zu lassen.
***
-----> persönliche Anmekrung "Michael Körbächer":
Diese Hinweise hier in diesem Artikel wurden von mir bereits recherchiert im November 2024.
Manche Hinweise in solchen Artikeln sind universell also allgemein gültig und gelten für einen längeren Zeitraum.
Andere Hinweise wiedrum unterliegen ständigen gesetzlichen Erneuerungen und Veränderungen der Rechte, die von aktiven PolitikerInnen in den jeweils aktuellen Regierungen auch immer mal wieder verändert und neu geregelt werden können.
Halten sie sich bitte hierbei immer wieder auch selbst am laufenen und fragen Sie nach bei ...
+ Ihren BeraterInnen der Agenturen für Arbeit, die Sie aktuell gerade betreueun
+ bei der Minijobzentrale
+ bei den Unternehmen, bei denen Sie sich bewerben und beruflich aktiv sein möchten
+ bei den Verbraucherzentralen "Vor Ort", wo es Verbruacherzentralen noch gibt
und
+ bei den Rentenkassen, der Ansprechpartner für die RentnerInnen
***
Manche Quellangaben von mir - hier als Herkunftshinweise, können eventuell nicht merh funktionieren, da sich im Internet Veränderungen ergeben haben.
Bitte berücksichtigen Sie das !
***
Kommentare
Kommentar veröffentlichen